Die Landesregierung Rheinland-Pfalz plant die Einführung einer Waffen- und Messerverbotszone in Teilen der Kaiserslauterer Innenstadt. Eine entsprechende Verordnung wurde im Ministerrat beraten und soll noch im ersten Halbjahr 2026 in Kraft treten.

Ziel der Maßnahme ist es, die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken. Insbesondere soll präventiv gegen Gefahren vorgegangen werden, die durch zugriffsbereit mitgeführte Messer entstehen können.

Hintergrund sind mehrere Gewaltvorfälle in der Innenstadt, darunter ein schwerer Messerangriff am Fackelbrunnen in der Fruchthallstraße im Februar 2026, bei dem ein Mann lebensgefährlich verletzt wurde und ein weiterer später verstarb.

Innenminister Michael Ebling betonte: „Die Waffen- und Messerverbotszone ist ein klares Signal für mehr Sicherheit in der Kaiserslauterer Innenstadt: Wir dulden keine Bewaffnung im öffentlichen Raum.“

Innerhalb der festgelegten Zone soll das Mitführen von Waffen und Messern grundsätzlich untersagt werden. Die genaue Abgrenzung wird mit Inkrafttreten der Verordnung durch eine veröffentlichte Karte bestimmt. Hinweisschilder sollen zusätzlich vor Ort auf die Regelung aufmerksam machen.

Die Einhaltung wird durch die Polizei Kaiserslautern sowie die kommunale Ordnungsbehörde kontrolliert. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet werden, zudem können verbotswidrig mitgeführte Gegenstände eingezogen werden.

Nach der Beratung im Ministerrat folgen nun weitere Verfahrensschritte, darunter Anhörungen beteiligter Stellen und das abschließende Rechtssetzungsverfahren.

(PM MdI, red [LW])