In der Zeit vom Freitag den 25.11.2022 bis zum Sonntag den 27.11.2022 kam es auf der Bundesautobahn 3 im Rahmen von durchgeführten Verkehrskontrollen zu mehreren straf- und verkehrsrechtlich relevanten Sachverhalten.

Am Freitag konnte zunächst im Rahmen einer Verkehrskontrolle ein Pkw Insasse festgestellt werden, der total gefälschte Ausweisdokumente vorlegte. Die Person wurde entsprechend wegen Urkundenfälschung beanzeigt, pol. Folgemaßnahmen wurden getroffen.

Am Samstag konnten bei weiteren durchgeführten Verkehrskontrollen mehrere Fahrzeugführer festgestellt werden, die unter dem aktuellen Einfluss von Betäubungsmittel standen. Den Fahrzeugführern wurde die Weiterfahrt untersagt. In einem der Fahrzeuge konnte im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen eine geringe Menge an Betäubungsmitteln aufgefunden und sichergestellt werden. Es erfolgten entsprechende Blutprobenentnahmen. Entsprechende Strafanzeigen aufgrund Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden gefertigt.

Ein weiter in der Folge kontrollierter Fahrzeugführer war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Ihn erwartet ebenfalls ein entsprechendes Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Ebenso wurde die Halterin des Pkw aufgrund des Zulassens Fahren ohne Fahrerlaubnis beanzeigt.

Am Sonntagmorgen wurde dann durch einen aufmerksamen Zeugen ein unsicher geführter Pkw gemeldet, der die Bundesautobahn 3 in Fahrtrichtung Köln befuhr. Das Fahrzeug konnte im Rahmen der Nachfahrt festgestellt werden. Nach einer Beinahekollision mit dem Funkstreifenwagen konnte der Pkw angehalten und aus dem Verkehr gezogen werden, sodass keine weiteren Gefahren für unbeteiligte Verkehrsteilnehmer entstanden. Der Fahrzeugführer war stark alkoholisiert (2,03 Promille) und stand vermutlich unter Medikamenteneinfluss. Eine Blutprobenentnahme erfolgte. Sein Führerschein wurde zum Zwecke der Entziehung sichergestellt. Ihn erwartet ebenfalls ein entsprechendes Strafverfahren.

(PM POL)