Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt im Zusammenhang mit einem Unfall während eines Polizeieinsatzre (wir berichteten) ein Ermittlungsverfahren gegen zwei 33 und 23 Jahre alte albanische Staatsangehörige. Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, am 01.02.2023 gegen 19.00 Uhr in ein Wohnhaus in Ochtendung eingebrochen und dort Schmuck und andere Wertgegenstände entwendet zu haben.

Die beiden Beschuldigten wurden gemeinsam mit zwei weiteren derzeit flüchtigen Tatverdächtigen bei Begehung der Tat beobachtet und anschließend durch polizeiliche Einsatzkräfte verfolgt. Kurz vor der Festnahme verunfallte der von den Tätern geführte Pkw gegen 20.00 Uhr in Plaidt mit einem unbeteiligten Fahrzeug, dessen Fahrzeugführerin hierbei leicht verletzt wurde.

Die beiden festgenommenen Tatverdächtigen wurden am gestrigen Tag der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht in Koblenz vorgeführt. Diese hat unter Annahme von Fluchtgefahr antragsgemäß Haftbefehl gegen die beiden Beschuldigten wegen des dringenden Verdachts des gemeinschaftlichen schweren Bandendiebstahls erlassen. Bei ihrer Vorführung haben sich die Beschuldigten nicht zur Sache geäußert, sondern von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Sie befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt.

Die Ermittlungen dauern an. Hierbei wird auch eine mögliche Beteiligung der beiden Beschuldigten an weiteren Einbruchstaten zu klären sein.
Weitere Auskünfte können derzeit auch auf Nachfrage aus ermittlungstaktischen Gründen nicht erteilt werden.

Rechtliche Hinweise:

Wegen schweren Bandendiebstahls gemäß § 244a des Strafgesetzbuchs (StGB) macht sich u.a. strafbar, wer als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds eine durch verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesicherte Sache stiehlt oder zur Tatausführung in ein Gebäude, einen Geschäfts- oder anderen umschlossenen Raum einbricht. Das Gesetz droht für den schweren Bandendiebstahl eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren an.

Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen eine beschuldigte Person ein dringender Tatverdacht und ein so genannter Haftgrund bestehen. Ein wegen Fluchtgefahr erlassener Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, wenn es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet daher nicht, dass gegen die verhafteten Personen bereits ein Tatnachweis geführt worden wäre oder zu führen sein wird. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung für die Beschuldigten.

(PM StA)